Sozialkonzept zur Spielsuchtprävention

Wenn

Spielen

ein Problem wird, sind wir für Sie da.

Spielsucht

Sozialkonzept zur Spielsuchtprävention

Das Spiel im Grand Casino Bern soll Dir in Deiner Freizeit Vergnügen bereiten.

Wir möchten, dass Du dich in einer angenehmen Atmosphäre wohlfühlst und ein vergnügliches Spiel geniessen kannst. In Einzelfällen kann das Spielverhalten ausser Kontrolle geraten, bis hin zur Spielsucht.

Dem Grand Casino Bern ist es ein ernsthaftes Anliegen, dem zwanghaften Spielen keinerlei Raum zu bieten. Denn Spielsucht verursacht tiefgreifende Probleme - nicht nur für den Spieler, sondern auch für sein Umfeld.

Von Spielsucht ist die Rede, wenn das «Spielenwollen» zur Besessenheit wird, zum alles beherrschenden Drang. Dabei verliert der Spielende nicht nur viel Zeit und Geld, sondern auch Selbstvertrauen und Selbstachtung. Die Spielenden vernachlässigen zunehmend wichtige Lebensinhalte wie Familie, Arbeit, Hobby und soziales Engagement. Dies ist meist ein langwieriger Prozess, und die Betroffenen erkennen die Sucht oft erst sehr spät.

 

Analysiere Dein Spielverhalten

Erhalte mit dem Selbsterhebungsbogen Aufschluss über Deine Spielneigung. Gambler Anonymous (GA), die grösste weltweite Selbsthilfe-organisation der Spielsüchtigen, hat Fragen entwickelt, mit denen Du dein persönliches Spielverhalten analysieren kannst.

Wir vom Grand Casino Bern sind für Dich da. Sprich mit unserer Spielaufsicht: Unser Personal wird Dich verständnisvoll und kompetent über die verschiedenen Möglichkeiten und Beratungsstellen informieren. Auch als Familienmitglied, Angehörige/r oder Freund/in kannst Du dich jederzeit persönlich, telefonisch oder schriftlich an ein Casino wenden.

Mache uns auf ein verändertes Verhalten oder auf eine veränderte finanzielle Situation im Zusammenhang mit dem Glücksspiel eines Gastes aufmerksam. Wir sprechen über die Situation und suchen gemeinsam eine Lösung. Wir stehen Dir telefonisch unter +41 (0)31 339 55 98 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

Das Grand Casino Bern behält sich vor, in Einzelfällen Spielsperren auszusprechen. Dies ist nur der Fall, wenn die berechtigte Annahme besteht, dass ein Gast sein Spielverhalten nicht mehr unter Kontrolle hat. Zum Beispiel, wenn wir annehmen, dass ein Gast mehr Geld einsetzt, als er sich leisten kann.

Selbstbeantragte Spielsperre

Spielst Du mehr als Du dir eigentlich leisten kannst oder bist Du durch das Glücksspiel in Probleme mit der Familie oder am Arbeitsplatz geraten? Oder willst Du einfach eine Pause einlegen und allein gelingt es Dir nicht, Deine Besuche einzustellen? Dann kannst Du bei der Spielbank eine selbstbeantragte Spielsperre, ein wirksames Mittel zum Selbstschutz, beantragen (Art. 80, Abs. 5 BGS).

 

Du hast zwei Möglichkeiten:

  • Du kannst die selbstbeantragte Spielsperre persönlich bei der Spielbank beantragen. Am Besten verlangst Du beim Eintritt in das Spielcasino eine verantwortliche Person. Du benötigst dazu lediglich einen gültigen Ausweis. Du erhältst dabei Informationen über die Bedingungen einer Aufhebung der Spielsperre sowie über eine mögliche Beratung mit externen Fachstellen (Berner Gesundheit, Berner Schuldenberatung).

  • Du kannst ein Formular herunterladen und die selbstbeantragte Spielsperre schriftlich beantragen. Das ausgefüllte Formular sendest Du zusammen mit der Kopie Deines gültigen Ausweises (ID, Pass, Führerschein) an eine Schweizer Spielbank Deiner Wahl. Das Formular ist nur mit Deiner Unterschrift gültig.

Aufhebung einer Spielsperre

Die Spielsperre gilt für unbestimmte Zeit. Ein Antrag auf Aufhebung der Spielsperre kann dann gestellt werden, wenn der Grund der Spielsperre nicht mehr vorhanden ist. Selbstbeantragte Spielsperren können frühestens nach drei Monaten ab Auslösedatum aufgehoben werden. Für das Vorgehen zur Aufhebung einer Sperre lies bitte das entsprechende Informationsblatt.
 

Spielen wird zur Sucht, wenn das persönliche Spielverhalten nicht mehr kontrollierbar ist. Bist Du Betroffener, Familienmitglied, Angehöriger oder Freund, dann kannst und solltest Du etwas bewirken. Verschiedene Beratungsstellen sind für Dich da.

Bei Fragen steht Dir das Grand Casino Bern gerne telefonisch unter
+41 (0)31 339 55 98 oder per E-Mail an
[email protected] zur Verfügung.

 

Online-Beratungsnetz

www.sos-spielsucht.ch
www.safezone.ch

 

Dargebotene Hand

Hotline: 143 (kostenlos, je nach Telefonanbieter können Gebühren anfallen)
Website: www.143.ch

Berner Gesundheit, Zentrum Bern-Mittelland

Eigerstrasse 80
3007 Bern 
Telefon +41 (0)31 370 70 70
Hotline +41 (0)800 070 070 (kostenlos)
Website: www.beges.ch

 

Berner Schuldenberatung

Seftigenstrasse 57
3007 Bern
Telefon +41 (0)31 376 10 10 (kostenlose telefonische Vorabklärung)
Website: www.schuldeninfo.ch