Sozialkonzept zur Spielsuchtprävention

Wenn

Spielen

ein Problem wird, sind wir für Sie da.

Spielsucht

Sozialkonzept zur Spielsuchtprävention

Das Spiel im Grand Casino Bern soll Ihnen in Ihrer Freizeit Vergnügen bereiten.

Wir möchten, dass Sie sich in einer angenehmen Atmosphäre wohlfühlen und ein vergnügliches Spiel geniessen können. In Einzelfällen kann das Spielverhalten ausser Kontrolle geraten, bis hin zur Spielsucht.

Dem Grand Casino Bern ist es ein ernsthaftes Anliegen, dem zwanghaften Spielen keinerlei Raum zu bieten. Denn Spielsucht verursacht tiefgreifende Probleme - nicht nur für den Spieler, sondern auch für sein Umfeld.

Von Spielsucht ist die Rede, wenn das «Spielenwollen» zur Besessenheit wird, zum alles beherrschenden Drang. Dabei verliert der Spielende nicht nur viel Zeit und Geld, sondern auch Selbstvertrauen und Selbstachtung. Die Spielenden vernachlässigen zunehmend wichtige Lebensinhalte wie Familie, Arbeit, Hobby und soziales Engagement. Dies ist meist ein langwieriger Prozess, und die Betroffenen erkennen die Sucht oft erst sehr spät.

 

Analysieren Sie Ihr Spielverhalten

Erhalten Sie mit dem Selbsterhebungsbogen Aufschluss über Ihre Spielneigung. Gambler Anonymous (GA), die grösste weltweite Selbsthilfe-organisation der Spielsüchtigen, hat Fragen entwickelt, mit denen Sie Ihr persönliches Spielverhalten analysieren können.

Wir vom Grand Casino Bern sind für Sie da. Sprechen Sie mit unserer Spielaufsicht: Unser Personal wird Sie verständnisvoll und kompetent über die verschiedenen Möglichkeiten und Beratungsstellen informieren. Auch als Familienmitglied, Angehörige/r oder Freund/in können Sie sich jederzeit persönlich, telefonisch oder schriftlich an ein Casino wenden.

Machen sie uns auf ein verändertes Verhalten oder auf eine veränderte finanzielle Situation im Zusammenhang mit dem Glücksspiel eines Gastes aufmerksam. Wir sprechen über die Situation und suchen gemeinsam eine Lösung. Wir stehen Ihnen telefonisch unter +41 (0)31 339 55 98 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

Das Grand Casino Bern behält sich vor, in Einzelfällen und nach Rücksprache unseres geschulten Personals mit den betroffenen Gästen, Spielsperren auszusprechen. Dies ist nur der Fall, wenn die berechtigte Annahme besteht, dass ein Gast sein Spielverhalten nicht mehr unter Kontrolle hat. Zum Beispiel, wenn wir annehmen, dass ein Gast mehr Geld einsetzt, als er sich leisten kann.

Freiwillige Spielsperre

Spielen Sie mehr als Sie sich eigentlich leisten können oder sind Sie durch das Glücksspiel in Probleme mit der Familie oder am Arbeitsplatz geraten? Oder wollen Sie einfach eine Pause einlegen und alleine gelingt es Ihnen nicht Ihre Besuche einzustellen? Dann können Sie bei der Spielbank eine freiwillige Spielsperre, ein wirksames Mittel zum Selbstschutz, beantragen (Art. 80, Abs. 5 BGS).

 

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Sie können die freiwillige Spielsperre persönlich bei der Spielbank beantragen. Am Besten verlangen Sie beim Eintritt in das Spielcasino eine verantwortliche Person. Sie benötigen dazu lediglich einen gültigen Ausweis. Sie erhalten dabei Informationen über die Bedingungen einer Aufhebung der Spielsperre sowie über eine mögliche Beratung mit externen Fachstellen (Berner Gesundheit, Berner Schuldenberatung).

  • Sie können ein Formular herunterladen und die freiwillige Spielsperre schriftlich beantragen. Das ausgefüllte Formular senden Sie zusammen mit der Kopie Ihres gültigen Ausweises (ID, Pass, Führerschein) an eine Schweizer Spielbank Ihrer Wahl. Das Formular ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig.

Aufhebung einer Spielsperre

Die Spielsperre gilt für unbestimmte Zeit. Freiwillige Spielsperren können frühestens nach drei Monaten ab Auslösedatum aufgehoben werden. Ein Antrag auf Aufhebung der angeordneten Spielsperre kann dann gestellt werden, wenn der Grund für das Aussprechen der Spielsperre nicht mehr vorhanden ist. Für das Vorgehen zur Aufhebung einer Sperre lesen Sie bitte das entsprechende Informationsblatt.
 

Spielen wird zur Sucht, wenn das persönliche Spielverhalten nicht mehr kontrollierbar ist. Sind Sie Betroffener, Familienmitglied, Angehöriger oder Freund, dann können und sollten Sie etwas bewirken. Verschiedene Beratungsstellen sind für Sie da.

Bei Fragen steht Ihnen das Grand Casino Bern gerne telefonisch unter +41 (0)31 339 55 98 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

Hochschule Luzern – Soziale Arbeit HSLU

Online-Beratungsnetz
Internetberatung: [email protected]
Website: www.careplay.ch

 

Dargebotene Hand

Hotline: 143
(CHF 0.20/Anruf aus dem Schweizer Festnetz; CHF 0.70/Anruf von einem öffentlichen Fernsprecher aus)
Website: www.143.ch

Berner Gesundheit, Zentrum Bern

Eigerstrasse 80
3007 Bern 
Telefon +41 (0)31 370 70 70
Hotline +41 (0)800 070 070 (kostenlos)
Website: www.beges.ch

 

Berner Schuldenberatung

Seftigenstrasse 57
3007 Bern
Telefon +41 (0)31 376 10 10 (kostenlose telefonische Vorabklärung)
Website: www.schuldeninfo.ch